Zölibat als Gnade und als Gesetz
EAN: 9783777213095
Reihe: Standorte in Antike und Christentum (STAC)
Band-Nr.: 5
Seiten: XII, 139
Erscheinungsjahr: 2013
Erscheinungsdatum: 16.05.2013
Abbildungen: mit 5 Abbildungen
Ladenpreis EUR(D): 39,00
Schlagworte: Nonne; Evangelien; Zölibatsgesetz; Zölibat; 2. Laterankonzil (1139); Kirchenväter; Priester; Kirche; 2. Vatikanische Konzil (1962 - 1965); römisch-katholische Kirche; Trienter Konzil (1546 - 1563); Paulus; Ehelosigkeit; Mönch; Pflichtzölibat
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Titelinformation "Zölibat als Gnade und als Gesetz"
Die Ehelosigkeit aus religiösen Motiven kommt in allen Religionen vor und ist auch in den christlichen Konfessionen hochgeehrt. Aber nur in der römisch-katholischen Kirche des lateinisch-sprechenden Westens ist der Pflichtzölibat allen Priestern als Disziplin-Regel auferlegt, und bei den Gläubigen genießt er vielfach sogar den Rang eines Dogmas.
»Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen« ist biblisch begründet. Die Texte der Evangelien und des Paulus werden in diesem Buch vom langjährigen Lehrbeauftragten für Neues Testament an der Universität Koblenz vorgelegt und kommentiert. Zweifellos belegen sie für einen begrenzten Kreis von Personen, das sind Mönche und Nonnen, nicht nur Priester, die Möglichkeit eines ,charismatischen‘, von der Gnade getragenen Zölibats. Was allerdings in der Zeit der Kirchenväter und der Synoden des ersten Jahrtausends in der Gesetzgebung der lateinischen Kirche aus diesem Ansatz wurde, ist nicht frei von Ideologie und Ehefeindlichkeit.
Die Texte dieser Synoden hat der Autor ebenfalls zusammengestellt und kritisch gewürdigt. Sie können das bis heute bestehende Zölibatsgesetz nicht hinreichend begründen, ebenso wenig wie das II. Laterankonzil von 1139, das Trienter Konzil von 1546–63 und das II. Vatikanische Konzil von 1962–65.
Die Ostkirche hingegen, sowohl die katholische wie die orthodoxe, die nie ein Zölibatsgesetz für die Kleriker kannte und nur die Bischöfe aus den Reihen der Mönche wählte, deutet den Weg aus dem heute immer brisanter werdenden Dilemma, in welches der Pflichtzölibat in der römisch- katholischen Kirche führt: Priestermangel und mannigfache Übertretungen des Gesetzes zum Schaden der Christenheit. Die biblischen Ursprünge und die Tradition des Ostens sind dagegen ein Zeichen dafür, wie Zölibat und Priesterehe friedlich zum Segen der Kirche und der Menschen nebeneinander existieren können.
Dr. Heinz-Jürgen Vogels leistet mit seinem neuen Buch einen wertvollen Beitrag zur aktuellen Diskussion, weil er die Fragestellung von den einschlägigen Bibel- und späteren kirchlichen Texten her angeht und auf diese Weise die Quellen wieder in den Blickpunkt rückt.
Inhalt "Zölibat als Gnade und als Gesetz"
Vorwort
A. Die Begründungen für den Zölibat als Charisma
I. Die neutestamentliche Grundlage
1. Der Eunuchenspruch Jesu Mt 19,11
2. Andere Worte J esu über die Ehelosigkeit
3. Paulus zu Ehelosigkeit und Ehe
4. Deuteropaulinische Schriften zu Ehe und Ehelosigkeit
5. Die Apokalypse zur Jungfräulichkeit
II. Jüdische und außerchristliche Zeugnisse zum Zölibat
1. Israel
2. Buddhismus
III. Zusammenfassung
B. Frühe Formen der Verwirklichung
1. Enthaltsamkeit im frühen Christentum
2. Enthaltsamkeit in der hellenistisch-römischen Umwelt
C. Die Gesetze
1. Das Konzil von Nicaea (325)
2. Die Synode von Elvira (4.Jahrhundert)
3. Papst Siricius (385)
4. Das Erbe der Antike
5. Weitere Synoden
6. Das Zweite Laterankonzil (1139)
7. Das Konzil von Trient (1545-1563)
8. Vom Trienter Konzil zum II. Vatikanischen Konzil
9. Dasil.Vatikanum(1962-1965)
10. Der Codex Iuris Canonici
11. Das Zölibatsgesetz - ein Auswahlprinzip?
12. Die Enzyklika Pauls VI. Sacerdotalis caelibatus
D. Reife Verwirklichungen des Zölibats: Die Orden
1. Frühchristliche Orden, Orden des Mittelalters und des 16. bis 19.Jahrhunderts
2. Evangelische Orden
E. Auswirkungen des Pflichtzölibats
1. Im ersten und zweiten Jahrtausend
2. Im 21.Jahrhundert
F. Schlussfolgerungen
G. Anhang
1. Verzeichnis der Abbildungen
2. Verzeichnis der Abkürzungen
3. Literaturverzeichnis
4. Weiterführende Literatur
5. Register
Schriftstellen
Personen