Die päpstlichen Wahlkapitulationen
Ein Beitrag zur kirchlichen Verfassungsgeschichte | 2. Halbband: Edition170,00 €*
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EAN: 9783777224183
Untertitel: Ein Beitrag zur kirchlichen Verfassungsgeschichte | 2. Halbband: Edition
Reihe: Päpste und Papsttum
Band-Nr.: 51
Heft-Nr.: 2
Seiten: XIII, 688 Seiten (Seiten 451–1138)
Erscheinungsjahr: 2024
Erscheinungsdatum: 12.11.2024
Einband: Leinen
Ladenpreis EUR(D): 170,00
Schlagworte: Papst, Papsttum, Kardinäle, Kardinalat, Kardinalskollegium, Kanonistik, Konklave, Kirchenstaat, Stadt Rom, Latium, Wahlrecht, Reformation, Nepotismus, Simonie, Stimmenkauf, Konzilsgeschichte, Konsens, Oligarchie, Konkordat, Kreuzzug gegen die Osmanen, Spätmittelalter, Renaissance, päpstliche Gesetzgebung, Gallikanismus, Nationalkirche, römische Kurie, Ämterkauf, Engelsburg, Jesuitenverbot, Exklusive, Konsistorium, Onofrio Panvinio, Konzil von Trient, Eid, Präsentationsrecht, Entfremdung von Kirchengut, Konklaveplan, Kardinalskongregation, Patrimonium Petri, Papstwahlwetten, Rederecht in Konsistorium, Kardinalnepot, Cappella Paolina, Cappella Sistina
Titelinformation "Die päpstlichen Wahlkapitulationen"
In der Geschichte der europäischen Wahlmonarchien spielen die vertraglichen Abmachungen (capitula) der Wahlkollegien eine bedeutende Rolle als Vorstufen einer Verfassungsgesetzgebung. Jene Wahlkapitulationen, die in der abendländischen Kirche anlässlich von Papstwahlen seit 1352 durch die Kardinäle formuliert wurden, sind weitgehend unbekannt. In ihnen lassen sich die Vorstellungen von einer päpstlichen Regierung durch die Jahrhunderte verfolgen, die dem Wohl der Kirche dient und sich immer wieder aktuellen Forderungen nach Reform stellen muss. Die Edition der Wahlkapitulationen stellt somit auch einen Spiegel der europäischen Kulturgeschichte dar. Im vorliegenden Band sind erstmals alle päpstlichen Wahlkapitulationen – soweit bekannt– kritisch ediert und kommentiert. Ein ausführlicher Aufriss über die Geschichte der päpstlichen Wahlkapitulationen leitet den Band ein.
Hans-Jürgen Becker (* 1939) ist emeritierter Professor für Bürgerliches Recht, Europäische Rechtsgeschichte und Kirchenrecht an der Universität Regensburg.